Sophie

Sophie

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                           Deutsche Übersetzung der
                          GNU General Public License
                                       
   Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
   von Katja Lachmann Übersetzungen ,
   überarbeitet von Peter Gerwinski (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
   
   Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
   GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
   jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
   Übersetzung.
   
   Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
   Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
   rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
   Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
   Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
   Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
   daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet
   sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
   
   Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese
   Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
   geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür
   stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
   englischsprachige Originalversion.
   
   This is a translation of the GNU General Public License into German.
   This translation is distributed in the hope that it will facilitate
   understanding, but it is not an official or legally approved
   translation.
   
   The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
   and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
   General Public License. The translation has not been reviewed
   carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
   it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
   License. If you wish to be sure whether your planned activities are
   permitted by the GNU General Public License, please refer to the
   authentic English version.
   
   The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
   translation as the official distribution terms for your programs;
   instead, please use the authentic English version published by the
   Free Software Foundation.
   
                         GNU General Public License
                                      
               Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
   
           Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
           59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
   
   peter@gerwinski.de
   
   Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
   unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
   erlaubt.
   
   Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
   englischsprachige Originalversion!
   
                                    Vorwort
                                       
   Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
   die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
   Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die
   Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
   soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
   Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
   herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
   ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
   Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
   Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
   der GNU Library General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen
   GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
   Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst - Anmerkung
   des Übersetzers.]
   
   Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht
   auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
   Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
   berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
   Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
   Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
   davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie
   wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
   
   Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
   jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
   aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
   Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
   Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
   
   Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
   selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
   solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
   Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
   ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
   
   Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
   Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
   diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
   vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
   
   Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
   sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
   keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
   modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
   wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
   von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
   Autors schädigen.
   
   Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
   Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
   Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
   mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
   verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für
   freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
   nicht lizenziert werden darf.
   
   Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
   Verbreitung und Bearbeitung:
   
                       Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
                     Bedingungen für die Vervielfältigung,
                          Verbreitung und Bearbeitung
                                       
   §0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk,
   in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
   hinweist, daß das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General
   Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
   derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die
   Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das
   Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
   urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
   auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine
   andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung
   ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
   wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.
   
   Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
   werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
   Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
   eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
   Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
   darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
   Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
   Programms ab.
   
   §1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
   Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
   verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
   entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
   veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
   Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
   allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
   Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
   
   Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
   Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für
   das Programm anbieten.
   
   §2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
   verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
   entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
   von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
   zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
   
   1.
          Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
          Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
          Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
   2.
          Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
          veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
          Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
          als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
          Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
   3.
          Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
          interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
          wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
          gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
          geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
          es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
          Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
          diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der
          Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
          Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
          interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
          ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch
          keine solche Meldung ausgeben).
          
   Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
   Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
   abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und
   eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann
   gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen
   Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn
   Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
   ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die
   Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
   deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
   ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
   jeweiligen Autor.
   
   Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
   Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke
   streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
   vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
   von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
   auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
   
   Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
   Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
   einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
   Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
   Anwendungsbereich dieser Lizenz.
   
   §3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
   gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
   Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
   vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
   erbringen:
   
   1.
          Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
          zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
          Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
          den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
   2.
          Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
          Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
          eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
          Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
          durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
          Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
          einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
          wird. Oder:
   3.
          Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
          der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
          erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
          nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
          Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
          entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
          
   Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
   Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
   wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette
   Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
   einschließlich aller zugehörigen
   Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
   Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
   braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
   üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
   mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
   geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn, diese
   Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
   
   Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
   dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
   Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
   Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
   Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
   Objectcode zu kopieren.
   
   §4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
   lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
   ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
   Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
   ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
   Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
   unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
   Lizenz voll anerkennen und befolgen.
   
   §5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
   nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
   Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
   verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
   verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
   Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
   verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
   allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung
   und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden
   Datenwerks.
   
   §6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
   basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
   vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
   den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
   und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der
   Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen.
   Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
   durch Dritte durchzusetzen.
   
   §7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
   Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
   begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
   anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
   widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
   Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
   Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
   Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
   dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
   Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
   Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
   indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
   sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
   auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
   
   Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
   bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
   Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
   Paragraph als Ganzes gelten.
   
   Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
   Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
   Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
   einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
   Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
   verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen
   Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
   die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
   Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
   anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
   Entscheidung keinen Einfluß.
   
   Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
   Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
   
   §8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
   bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
   geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
   Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
   hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
   in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
   innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
   ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
   Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
   
   §9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
   und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
   Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
   entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
   Anforderungen gerecht zu werden.
   
   Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
   einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
   bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later
   version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
   Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
   beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
   veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
   können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software
   Foundation veröffentlicht wurde.
   
   §10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
   Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
   sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
   Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
   steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu
   diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
   beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
   unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
   anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
   im allgemeinen zu fördern.
   
Keine Gewährleistung

   §11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
   keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
   zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen
   die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
   ,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich
   noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
   oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
   bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
   Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen
   die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
   Ihnen.
   
   §12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
   schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
   irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
   verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
   einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden
   durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
   Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
   (einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
   fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
   anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
   irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
   Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
   unterrichtet worden war.
   
Ende der Bedingungen

              Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
                        neuen Programme anwenden können
                                       
   Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
   größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
   das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
   diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
   
   Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
   Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
   Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
   deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
   Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
   vollständigen Vermerke zu finden sind.
   
     [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
     Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
     
     This program is free software; you can redistribute it and/or
     modify it under the terms of the GNU General Public License as
     published by the Free Software Foundation; either version 2 of the
     License, or (at your option) any later version.
     
     This program is distributed in the hope that it will be useful, but
     WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
     MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
     General Public License for more details.
     
     You should have received a copy of the GNU General Public License
     along with this program; if not, write to the Free Software
     Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
     02111-1307, USA.
     
   Auf Deutsch:
   
     [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
     Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
     
     Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
     Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
     Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
     modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
     Option) jeder späteren Version.
     
     Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß
     es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
     ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
     FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
     Public License.
     
     Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
     diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die
     Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston,
     MA 02111-1307, USA.
     
   Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
   per Brief erreichbar sind.
   
   Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
   Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
   
     version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors]
     Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
     `show w'. This is free software, and you are welcome to
     redistribute it under certain conditions; type `show c' for
     details.
     
   Auf Deutsch:
   
     Version 69, Copyright (C) [Jahr]  [Name des Autors] Für Gnomovision
     besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details ein.
     Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
     Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c' für Details ein.
     
   Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
   entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
   Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
   es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
   in Ihr Programm paßt.
   
   Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
   Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
   das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
   müssen Sie natürlich ändern.
   
     Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
     program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by
     James Hacker.
     
     [Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
     Ty Coon, President of Vice
     
   Auf Deutsch:
   
     Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
     von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem
     Schrittmacher für Compiler).
     
     [Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
     Ty Coon, Vizepräsident
     
   Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
   Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
   Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
   proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
   dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
   anstelle dieser Lizenz verwenden.